Panoptisches Prinzip - Überwachung

May 10, 2010Posted by Admin

Videoüberwachung in Geschäften

Videoüberwachung in Geschäften hat mehrere Vor- aber auch zahlreiche Nachteile, und ein jeder Geschäftsmann oder Besitzer einer Ladenkette sollte sich gut überlegen, was er tut.

Gingen in den vergangenen Zeiten zahlreiche Geschäfte dazu über, eine Videoübewachungskamera zu installieren, um dem Ladendiebstahl Einhalt zu gebieten, mehren sich die Nachrichten, wonach die einzelnen Mitarbeiter durch dieses System bespitzelt wurden. Dem Ladendiebstahl vorzubeugen beziehungsweise ihm Einhalt zu gewähren und den Ladendieben das Handwerk zu legen, all dieses hat sicherlich seine Berechtigung. Während die Bespitzelung von Mitarbeitern nicht nur einen Vertrauensbruch bedeutet sondern zudem noch ein schlechtes Betriebsklima nach sich zieht.

Überwachungssysteme sind heutzutage klein, kompakt, leicht zu montieren und preislich gesehen erschwinglich, was deren vermehrten Einsatz zur Folge hat. Aber wie sieht es – neben der ethischen Frage – mit den rechtlichen Folgen aus? Generell gilt, dass Arbeitgeber Überwachungskameras installieren dürfen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen Räumen zb in einem Handyshop, die der Öffentlichkeit – also den Kunden – zugänglich sind, und jenen, die nur den Mitarbeitern vorbehalten bleiben. So muss in Verkaufsräumen beispielsweise darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese videoüberwacht sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind heimliche Videoüberwachungen in Mitarbeiterräumen wie Büros und Lagerräumen durchaus zulässig. Hierzu zählen Verdachtsmomente, die der Arbeitgeber bezüglich krimineller Handlungen hegt. Sollte jedoch ohne begründeten Verdacht ungefragt beziehungsweise ohne Ankündigung in Geschäften eine Kamerainstallation statt finden, so macht sich der Arbeitgeber wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz strafbar. Eine strafrechtliche Verfolgung kann anberaumt werden, und die Höhe der Strafe kann sich – je nach Gerichtsbescheid – auf bis zu 300.000 Euro belaufen. Derartige – unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte – gemachte Beweisfotos sind im Übrigen gerichtlich nicht als Beweismittel zu verwenden. Überhaupt darf keine Überwachungskamera ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates installiert werden.

Soweit zu der rechtlichen Seite sowie zur Überwachung der Betriebsangehörigen. Was nun die legale Videoüberwachung von Kunden in Geschäften anbelangt, so sind auch hier einige Nachteile beziehungsweise berechtigt bestehende Ängste zu nennen. Allen voran bleibt die Frage, inwieweit man im Kassenbereich bei der Bezahlung einen Einblick auf die geheim zu haltende PIN-Nummer per Kamera erhalten kann. Kameras in Umkleidekabinen verletzen das Persönlichkeitsrecht, die Privatsphäre enorm. Hinzu kommt das Gefühl, das dem Kunden bei der Überwachung oder auch schon alleine bei deren Ankündigung vermittelt wird: Die einen erhalten vielleicht eine Art Sicherheitsgefühl, die anderen – und damit wohl die große Mehrheit – lässt das Vertrauen der Geschäftsleitung in die Kundschaft vermissen. Ein freies, ungezwungenes Bewegen in derartigen Geschäften, wo man ein Handy mit Vertrag kaufen kann, kann in aller Regel nicht aufkommen, obwohl gerade das „Shoppen“ etwas Entspanntes, Schönes sein und der Kunde zum kaufen animiert werden soll.